Gesetzliche Bestimmungen zur Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassenpflicht ist die Verpflichtung alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse einzeln zu erfassen, wenn der Jahresumsatz eines Betriebes EUR 15.000,- und die Barumsätze je Betrieb im Jahr EUR 7.500,- übersteigen.

Dies gilt selbstverständlich auch für Unternehmen der Abfall-, Biomasse- und Baustoffindustrie. Viele dieser Unternehmen setzen bereits auf ein vollautomatisches Logistikleitsystem für die Abwicklung und Verrechnung für die zumeist in Schüttgut oder Großgebinden transportierten Waren. So ist es naheliegend, die gesetzlichen Auflagen innerhalb des Logistikleitsystems zu erfüllen.

Anwendern des Logistikleitsystems BLS von Rudolf Berthold Ges.m.b.H steht dafür seit 2016 ein komfortables Modul „Registrierkasse“ zur Verfügung.

Namhafte Kunden setzen auf Registrierkassen-Lösung von Rudolf Berthold Ges.m.b.H

Auch für bekannte Betreiber von Müllverbrennungsanlagen oder Entsorgungsbetrieben in Österreich, haben die Bestimmungen der Registrierkassenpflicht Gültigkeit.

Für Anwender des Logistikleitsystems BLS wird daher rechtzeitig das neue, von Rudolf Berthold Ges.m.b.H entwickelte Modul „Registrierkasse“ in das jeweils vorhandene System integriert.
Somit erfüllen sämtliche Betriebsstätten die mit BLS ausgestattet sind und Barzahler abwickeln die behördlichen Bestimmungen vollinhaltlich bei geringstmöglichem Aufwand.

Rasche und präzise Umsetzung

Aufbauend auf den bewährten BLS Funktionen „Kassenbuch“ und „Faktura“ wurde das BLS-Modul „Registrierkassa“ geschaffen. Dieses Modul umfasst in einem ersten Schritt die Erstellung des unveränderbaren, exportierbaren Datenerfassungsprotokolls sowie der Belegerstellung entsprechend den Vorgaben. Die Daten werden mit entsprechender Verschlüsselung über eine geeignete Schnittstelle zum vorhandenen Backup-System unveränderbar gesichert.

In einem zweiten Schritt wird eine Signaturerstellungseinheit integriert, mit der sämtliche Belege signiert werden. Mit Angaben zur Kassenidentifikationsnummer, dem verschlüsselten Stand des Umsatzzählers, der Seriennummer des Signaturzertifikates und des Signaturwertes des vorherigen Barumsatzes wird die Signatur erstellt und als QR Code auf den Belegen mitgedruckt (ab 2017). Da es hier immer noch Anpassungen seitens der Behörden geben kann und gibt, wird diese Funktion erst zu einem späteren Zeitpunkt implementiert.

Ausnahme für Automaten: Für bestehende Kassenautomaten (installiert vor 31.12.2015) gilt eine Übergangsfrist. Eine Nachjustierung muss hier erst 2027 erfolgen, weswegen wir eine solche bei unseren Kunden auch nicht vorsehen um keine unnötigen Kosten zu verursachen.

„Rudolf Berthold Ges.m.b.H sorgt mit seinem Logistikleitsystem BLS laufend und zeitgerecht für vorgabengetreue Prozessabwicklung und –dokumentation. BLS unterstützt seine Anwender, den aktuellsten Stand behördlicher Bestimmungen einzuhalten, sei es durch einzelne Funktionen oder einfach zu implementierende Module. Diese können dem vorhandenen System jederzeit per Update hinzugefügt werden, ohne das System neu aufsetzen zu müssen.“ fasst GF Joachim Berthold die Bestrebungen zusammen, seinen Kunden mit hocheffizienten und flexiblen Lösungen zur Seite zu stehen.
 

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